Aktuelles
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Die ZFU hat eine Einordnung von zentralen Aussagen zum Referentenentwurf vorgenommen.
Der am 27. August 2026 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) veröffentlichte Referentenentwurf zum Fernunterrichtsschutzgesetz entfaltet noch keine Wirkung.
Das Gesetzgebungsverfahren inklusive Beteiligung des Bundesrates ist noch nicht beendet. Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist weiterhin in der bislang geltenden Fassung in Kraft (Stand September 2026).
Für Fernlehrgänge, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen, besteht weiterhin die Zulassungspflicht.
Ab dem 19.06.2026 besteht im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i ff. BGB die Pflicht, es Verbrauchern zu erleichtern, online mit einem Unternehmen geschlossene Verträge, zu widerrufen. Diese Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673 mit der der Verbraucherschutz gestärkt werden soll. Für Veranstaltende wichtige Informationen haben wir in dem nachfolgend verlinkten Dokument zusammengefasst.
Vom 01.03. – 31.03. führt das BIBB die jährliche Erhebung „Strukturdaten Distance Learning/Distance Education“ durch. Befragt werden Anbieter von Fernunterricht und Fernstudiengängen insb. zu ihren Angeboten und Teilnehmenden/Studierenden. Nähere Informationen und die Ergebnisse früherer Befragungen können Sie unter dem nachstehenden Link abrufen. Die ZFU unterstützt diese Initiative des BIBB und bittet um Ihre Beteiligung an der Befragung.