Aktuelles

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Ab dem 19.06.2026 besteht im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i ff. BGB die Pflicht, es Verbrauchern zu erleichtern, online mit einem Unternehmen geschlossene Verträge, zu widerrufen. Diese Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673 mit der der Verbraucherschutz gestärkt werden soll. Für Veranstaltende wichtige Informationen haben wir in dem nachfolgend verlinkten Dokument zusammengefasst.

Der „Widerrufsbutton“ im elektronischen Geschäftsverkehr
Wichtige Informationen für Veranstaltende

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24), veröffentlicht am 14.07.2025, die Rechtsanwendungspraxis der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nahezu vollumfänglich bestätigt.

BGH Urteil

Vom 01.03. – 31.03. führt das BIBB die jährliche Erhebung „Strukturdaten Distance Learning/Distance Education“ durch. Befragt werden Anbieter von Fernunterricht und Fernstudiengängen insb. zu ihren Angeboten und Teilnehmenden/Studierenden. Nähere Informationen und die Ergebnisse früherer Befragungen können Sie unter dem nachstehenden Link abrufen. Die ZFU unterstützt diese Initiative des BIBB und bittet um Ihre Beteiligung an der Befragung.

Befragung Strukturdaten