Gebühren Zulassung Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU

Gebühren für die Zulassung

Für die Verwaltungstätigkeiten der Zentralstelle sind Gebühren nach Maßgabe des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu entrichten.

Die Zulassungsgebühr beträgt in der Regel nach der derzeitig gültigen Gebührenordnung 150% des Verkaufspreises des zugelassenen Fernlehrgangs. Geht der endgültigen Zulassung des Fernlehrgangs eine vorläufige Zulassung voraus, erhöht sich diese Gebühr auf 200% des Verkaufspreises.

Die Mindestgebühr für die Zulassung beträgt 1050.00 €.

Für Fernlehrgänge mit einem geringen Verkaufspreis (unter 250 €) sind ermäßigte Zulassungsgebühren zu entrichten.

Gebühren für die Überprüfung des Fortbestands

Gemäß den "Richtlinien für die Arbeit der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)" ist die ZFU gehalten, im Abstand von i.d.R. drei Jahren den Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen zu überprüfen (FZ-Verfahren).

Zu diesem Zweck versendet die ZFU an den Veranstalter eine Erklärung gemäß §20 Fernunterrichtschutzgesetz. Diese Erklärung ist fristgerecht in Beantwortung aller dort gestellten Fragen und mit den entsprechenden Anlagen zurück zu senden.

Dieses Verfahren ist für den Veranstalter gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 30% des Verkaufspreises.

Gebührentabelle

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

 

Tel.: +49 221 921207 - 0

Fax: +49 221 921207 - 2000

Fax: +49 211 87565 - 14420

Email: poststelle @ zfu.nrw.de


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