Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU Antrag auf Zulassung
Anträge
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle Antragsformulare der ZFU. In den Formularen erhalten Sie Informationen über alle zusätzlichen Dokumente, die für die Antragsbearbeitung erforderlich sind.
Anträge auf Zulassung bzw. Änderung von Fernlehr-/ und Fernstudiengängen können nur noch per E-Mail eingereicht werden (siehe Ablaufplan Zulassung). Dadurch wird eine effiziente Bearbeitung im Home-Office unterstützt.
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link zu unserem Cloudspeicher. Die zum Antrag erforderlichen Anlagen müssen dann innerhalb einer Woche in unsere Cloud hochgeladen werden.
Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen, benötigen keine Zulassung. Hier ist eine Registrierung erforderlich. Näheres hierzu finden Sie unter: https://zfu.de/faqpaed.html#zwei

Wenn Sie die Zulassung eines Fernlehrgangs beantragen wollen, wählen Sie das Formular „Zulassung eines Fernlehrgangs“.
Ein Antrag auf vorläufige Zulassung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Lehrgang anzubieten, obwohl das Lernmaterial noch nicht komplett fertig erstellt ist. Voraussetzung ist allerdings ein vollständiges Lehrgangskonzept, dargestellt in der abgeschlossenen Lehrgangsplanung.
Wesentliche Änderungen liegen insbesondere dann vor, wenn der Lehrgang grundsätzlich geändert wird, z. B. zentrale Lerngebiete wegfallen. Bereiten Lehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vor, leiten sich die Lehrgangsziele in erster Linie von den jeweils gültigen Verordnungen ab. Ändern sich diese, ist ein Antrag auf wesentliche Änderung erforderlich. Davon zu unterscheiden sind Änderungen, die durch Aktualisierungen oder sonstige Maßnahmen der Lehrgangspflege ausgelöst werden. Diese sind nicht zulassungspflichtig. Bevor Sie einen Antrag auf wesentliche Änderungen stellen, informieren Sie bitte die ZFU in einem formlosen Anschreiben über die geplanten Änderungen. Ob ein Antrag auf wesentliche Änderung erforderlich ist, kann dann entschieden und Ihnen mitgeteilt werden.
Das Zulassungsverfahren eines Fernstudiums unterscheidet sich von dem anderer Fernlehrgänge. Für alle Fernlehrgänge, die von einer Hochschule durchgeführt werden und die auf einen akademischen Abschluss vorbereiten, verwenden Sie bitte das Formular: Antrag auf Zulassung, vorläufige Zulassung oder wesentliche Änderung eines Fernstudiengangs.
Soll ein Teil eines Lehrgangs als eigenständiger Lehrgang angeboten werden, verwenden die bitte das Formular „Zulassung eines Teillehrganges“.
Soll ein Teil eines Fernstudienganges als eigenständiger Lehrgang angeboten werden, verwenden Sie bitte das Formular „Zulassung eines Teilfernstudienganges“.
Soll ein zugelassener Fernlehrgang von einem anderen Unternehmen übernommen werden, verwenden Sie bitte das Formular: „Übernahmeantrag eines zugelassenen Fernlehrganges“.
Von der Zulassung eines Teillehrgangs ist die Zulassung eines „Cafeteria – Lehrganges “ zu unterscheiden. Ein Teillehrgang besitzt einen selbstständigen Abschluss und ein festgelegtes Curriculum. Ein „Cafeteria Lehrgang“ soll es den Veranstaltern von Fernunterricht ermöglichen, Teile eines zugelassenen Lehrgangs in beliebiger Zusammenstellung anzubieten.
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Tel.: +49 221 921207 - 0
Fax: +49 221 921207 - 2000
Fax: +49 211 87565 - 14420
Email: poststelle @ zfu.nrw.de
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