Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU Zulassungsbehörde Fernunterrichtsschutzgesetz Behörde
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Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitergehende Informationen über die ZFU und über den Fernunterricht.
Sie finden auf diesen Seiten Tipps zum Fernunterricht und können sich in unserer Datenbank über alle zugelassenen Fernlehrgänge informieren.
Für Veranstaltende von Fernunterricht stehen alle für die Zulassungsprüfung relevanten Dokumente zum Download bereit.
Die häufigsten Fragestellungen haben wir in unseren FAQ´s für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne schriftlich, telefonisch oder per Mail an uns wenden.
