Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Fernunterricht
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© 2013 Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207 - 0
Fax: +49 221 921207 - 20
Email: poststelle @ zfu.nrw.de

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

Sie finden seit heute den Internetauftritt der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter einem neuen Logo, durch welches das erste Logo, das noch auf die Gründung dieser Gemeinschaftseinrichtung der Bundesländer zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht im Jahre 1978  zurückgeht, ersetzt wird.

Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher, die gewerblichen Anbieterinnen und Anbieter sowie die interessierte Öffentlichkeit möglichst umfassend über die Entwicklungen auf dem Gebiet des Fernunterrichts informieren. Derzeit wird der bestehende Internetauftritt von einer Arbeitsgruppe optimiert, um die Informationen in Zukunft noch nutzerfreundlicher in hoher Qualität zur Verfügung stellen zu können.

Mit der Überarbeitung des Logos wurde auch das Zulassungssiegel, das alle zugelassenen Fernunterrichtslehrgänge kennzeichnet, überarbeitet :

                                                 

Die Fernunterrichtsanbieter dürfen in Ihren Informationsschriften und Urkunden das bisherige Siegel noch bis zum Ende des Jahres 2014 weiterverwenden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können weiterhin diesem Zulassungssiegel vertrauen und von einer geprüften Lehrgangsqualität sowie der Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften ausgehen.

Mit freundlichen Grüssen

Heiner Simons

Leiter der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht

Herzlich willkommen,

diese Seiten sollen Ihnen Informationen über das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) und die Tätigkeit und Zuständigkeit der ländergemeinsamen Behörde ZFU bieten. Sie finden hier Informationen, die für Sie als Veranstalter oder als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Fernunterricht interessant und wichtig sind.

Online können Sie nach Fernlehrangeboten suchen, sich eine entsprechende Datenbank oder Listen auf Ihren Rechner laden und offline nutzen oder die Printausgabe des Ratgebers für Fernunterricht bestellen. Zu fast allen angebotenen Fernlehrgängen können Kurzbeschreibungen zur Verfügung gestellt werden.

Als Veranstalter von Fernunterricht finden Sie hier die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, weiterführende Texte und die erforderlichen Antragsformulare für die Zulassungsverfahren nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz.

Wenn Sie Fragen haben, die auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, können Sie sich gerne schriftlich oder telefonisch, per Fax oder Mail an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) wenden.

Bei Fragen zum Fernstudium finden Sie auf der Link-Seite einige Informationsmöglichkeiten.

Sind Sie auf der Suche nach Informationen zu Lehrgängen in Präsenzform, kann die ZFU Ihnen leider nicht weiter helfen. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die örtlichen Weiterbildungsberatungsstellen, Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) oder die Bundesagentur für Arbeit. Die Adressen der beiden letztgenannten finden Sie in der Link-Liste.

Wenn Sie selber Informationen zu Bildungsmaßnahmen anbieten, informieren Sie bitte die ZFU.